| Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
30
|
31
|
1
|
2
|
3
|
4
|
5
|
6
|
7
|
8
|
9
|
10
|
11
|
12
|
13
|
14
|
15
|
16
|
17
|
18
|
19
|
20
|
21
|
22
|
23
|
24
|
25
|
26
|
27
|
28
|
29
|
30
|
1
|
2
|
3
|
|---|
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Außerdem dürfen 40 % der Boniauszahlungen erst nach drei Jahren erfolgen, um kurzsichtige Risikostrategien und kurzfristige aufgeblähte Gewinneinahmen zu unterbinden. Darüber hinaus dürfen ohne Begründung keine Boni in von staatlicher Unterstützung profitierenden Banken ausgezahlte werden. Nun sind die Mitgliedsstaaten gefragt. Sie müssen tätig werden, um ergänzende Maßnahmen zur Begrenzung der Gehälter an sich treffen. Es wäre wünschenswert und hätte krisenvorbeugende Wirkung, wenn Österreich das neue EU-Recht und ergänzende nationale Regeln möglichst bald umsetzt. Damit wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung gemacht.