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Sicherheitsscanner werden von einer zunehmenden Zahl von Mitgliedstaaten in der gesamten EU eingesetzt, wofür es derzeit aber keine EU-Rechtsvorschriften gibt, so dass sie in den Mitgliedstaaten auf unterschiedliche Weise genutzt werden. Die Entscheidung liegt bei jedem einzelnen Mitgliedstaat, den Einsatz von Scannern auf seinen Flughäfen zu genehmigen. Dies wird sich nicht ändern. Wo diese Scannertechnik jedoch eingesetzt wird, sollten EU‑weite Standards zur Detektionsleistung sowie gemeinsame Schutzmaßnahmen gelten, die gewährleisten, dass EU-Gesundheits vorschriften ebenso wie die Grundrechte eingehalten werden.
Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass Sicherheitsscanner als zuverlässiges und wirksames Mittel für Kontrollen angesehen werden können, mit dem sich metallische und nichtmetallische Gegenstände erkennen lassen, die von einer Person mitgeführt werden. Außerdem ist es möglich, Bedenken bezüglich des Gesundheitsschutzes und der Respektierung der Grundrechte Rechnung zu tragen, sofern die Sicherheitsscanner unter angemessenen Bedingungen eingesetzt werden.
Die Kommission übermittelt den Bericht dem Rat und dem Europäischen Parlament.