| Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
30
|
31
|
1
|
2
|
3
|
4
|
5
|
6
|
7
|
8
|
9
|
10
|
11
|
12
|
13
|
14
|
15
|
16
|
17
|
18
|
19
|
20
|
21
|
22
|
23
|
24
|
25
|
26
|
27
|
28
|
29
|
30
|
1
|
2
|
3
|
|---|
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Noch immer sollen zahlreiche Bankdaten vollkommen unverdächtiger Personen an die US-Behörden weitergeleitet werden. Dabei hatte das EU-Parlament in seinen Resolutionen mehrfach deutlich gemacht, dass eine solche Paketdatenweitergabe mit dem europäischen Recht nicht in Einklang zu bringen ist.
Die nun geplante Überprüfung der Transferanfragen durch die europäische Polizeibehörde Europol ist bei weitem nicht ausreichend. Es muss vielmehr eine unabhängige Justizbehörde über die Weitergabe im Einzelfall entscheiden. Es ist zudem unverzichtbar für die Zustimmung des Parlaments, dass im Abkommen eine rechtsverbindliche Befristung eingesetzt wird. Ohne eine Klausel, die das SWIFT-Abkommen außer Kraft setzt, wenn nicht in absehbarer Zeit auch das Datenschutzabkommen verhandelt wird, kann eine Zustimmung nicht erfolgen. Sowohl die Kollegen im Parlament als auch die Bundesregierung im Rat sind nun aufgefordert, die EU-Kommission zu Nachverhandlungen zu drängen.