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ACTA
Transparenzresolution des EP zeigt Wirkung
18.05.2010 13:47
Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA). Das Anti Counterfeiting-Trade Agreement (ACTA) wird bereits seit 2005 zwischen der Schweiz, den USA, der EU, Kanada, Japan, Korea, Singapur, Australien, Neuseeland, Mexiko, Jordanien, Marokko und den Vereinigten Arabischen Emiraten im Geheimen verhandelt.

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Gegenstand des Abkommens ist  ein verschärftes Vorgehen gegen „Produktpiraten“ und „Raubkopierer“. Gleichzeitig sollen Bürgerrechte eingeschränkt, der Internetzugang reguliert, Zensurinfrastrukturen geschaffen und Provider zunehmend in Haftung für „Urheberrechtsverstöße“ Dritter genommen werden. ACTA ist ein Anschlag auf die Bürgerrechte.

Die Verhandlungen rund um ACTA laufen noch, bislang ist noch nichts entschieden. In Sachen Transparenz ist ein erster Schritt getan. Die EU-Kommission hat sich bei den ACTA-Verhandlungen für die Veröffentlichung des Abkommensentwurfs einsetzt. Ein erster Einblick in den im April veröffentlichten Verhandlungstext bestätigt den Verdacht, dass die ACTA-Partner immer noch an Teilen arbeiten, die das EU-Parlament in seiner März-Resolution mit überwältigender Mehrheit ausgeschlossen hat. Nach dieser Entscheidung muss das ACTA-Abkommen auf die reine Produktpirateriebekämpfung beschränkt werden. Es ist alarmierend, dass auch nach der letzten Verhandlungsrunde ein Internetkapitel zur Urheberrechtsdurchsetzung im Abkommen enthalten ist

Die ACTA-Verhandlungen sind zudem ein herber Schlag gegen den  Multilateralismus. Eine Koalition der Willigen umgeht die internationalen Regelwerke wie WTO und WIPO und schließt eine Mehrzahl der Staaten dieser Welt aus. Über die Köpfe von Entwicklungsländern hinweg werden Regeln beschlossen, die später einen massiven Einfluss auf sie haben werden.

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zur Transparenz und zum Stand der Verhandlungen über das ACTA

ACT on ACTA


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