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Die mehr als 34.000 BeschwerdeführerInnen müssen nun noch einen paar Kilometer weiter nach Straßburg zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof nach gehen, um Klarheit über die Vereinbarkeit der Richtlinie mit den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention zu bekommen. Wie das Bundesverfassungsgericht hat auch der Straßburger Gerichtshof immer wieder deutlich gemacht, dass die anlasslose Datensammlung auf Vorrat ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Privatsphäre ist. Es muss endlich wieder eine Rückkehr zum individuellen Verdacht geben - auch wenn es um die Erhebung von Informationen über die Bürgerinnen und Bürger geht!
Ermutigt durch das Karlruher Urteil von heute (und ähnliche Entscheidungen der Verfassungsgerichte in Rumänien und Bulgarien) erklärte der Sprecher des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, dass man nun den deutschen Protest auf andere europäische Länder ausweiten wolle.
Und es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil auch den für die Umsetzung in Österreich Verantwortlichen zu denken gibt.....