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Flugpassagierrechte
EP fordert Schutz bei Insolvenzen von Fluggesellschaften.
26.11.2009 12:58
Schon bei der Debatte um die Rechte von Passagieren bei Annullierung von Flügen waren Regelungen für den Fall des Bankrotts einer Fluggesellschaft und die Auswirkungen für die Passagiere im Gespräch. Der Vorschlag, auch für diesen Fall Vorsorge zu treffen, wurde dann am Ende allerdings von der Mehrheit der Abgeordneten nicht aufgegriffen, obwohl es in den letzten neun Jahren 77 Fälle von Pleiten in diesem Sektor gab - mit Tausenden von Passagieren, die gestrandet waren und ihre Rückflüge nicht mehr antreten konnten.

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Letzter spektakulärer Fall war Sky Europe im Sommer dieses Jahres. Wieder saßen Passagiere mit gültigen Rückflugtickets an ihren Urlaubsdestinationen - rechtlich schutzlos - fest. Diesen Fall hat das Parlament schließlich zum Anlass genommen, wieder aktiv zu werden; am 25. November mit dem Entschließungsantrag, der die Kommission auffordert, eine entsprechende Regelung vorzuschlagen.

Ziel einer solchen Regelung muss es sein, sicherzustellen, dass Passagiere, die im Besitz eines bezahlten, gültigen Tickets sind, in jedem Fall und ohne finanzielle Einbussen zurückreisen können. Dazu könnte zum Beispiel ein Fonds eingerichtet werden, in den alle Fluglinien einzahlen und der im Falle eines Bankrottes zumindest die Finanzierung der Rückflüge sicherstellt. Dabei sollte es allerdings nicht so sein, dass seriös wirtschaftende Unternehmen das Risiko von Fluggesellschaften mittragen, die im Kampf um die niedrigsten Preise hasardieren. Eine zweite Möglichkeit wäre die Einrichtung einer Pflichtversicherung für alle Fluglinien. Das Europäische Parlament wird jedenfalls nicht nachlassen, die Rechte der Passagiere im Schadensfall zu verteidigen und gegenüber der Kommission auf ein schnelles Schließen dieser Gesetzeslücke zu drängen. Die Fluggesellschaften müssen in die Pflicht genommen werden, damit die Passagiere zu ihrem Recht kommen!

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